Konstantfahrruckeln + Lösung
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dvmatze
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Das habe ich bei Robin mir anschauen dürfen.
Da, wo das Dashcam Modul dran ist, das ist der Deckel worunter das Steuergerät ist. Dieser Deckel und das darunter befestigte wird von 4 Schrauben gehalten. Wenn du die losschraubst, kannst du beides zum Tank vorsichtig heraus schieben. Das Steuergerät hat 2 große Stecker, die man abziehen muss, un das Steuergerät heraus zu holen.
Vielleicht erklärt es Robin dir noch genauer.
Da, wo das Dashcam Modul dran ist, das ist der Deckel worunter das Steuergerät ist. Dieser Deckel und das darunter befestigte wird von 4 Schrauben gehalten. Wenn du die losschraubst, kannst du beides zum Tank vorsichtig heraus schieben. Das Steuergerät hat 2 große Stecker, die man abziehen muss, un das Steuergerät heraus zu holen.
Vielleicht erklärt es Robin dir noch genauer.
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MrTrocks
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Hallo zusammen,
ich bin noch neu hier im Forum und meine VOGE ist noch auf dem Dampfer nach Deutschland. Nichtsdestotrotz lese ich mich schon Mal kräftig ein. Dieses KFR konnte ich bei meiner Testfahrt mit einem 2025 Modell nur bedingt feststellen. Bei dieser Testmaschine war auch bereits das neuste Software Update installiert. Ist es denn noch immer ein Problem auch bei den neueren Modellen und falls ja, Garantie Ansprüche verliert man durch das Update des Steuergerät nicht?
Grüße Marcus
ich bin noch neu hier im Forum und meine VOGE ist noch auf dem Dampfer nach Deutschland. Nichtsdestotrotz lese ich mich schon Mal kräftig ein. Dieses KFR konnte ich bei meiner Testfahrt mit einem 2025 Modell nur bedingt feststellen. Bei dieser Testmaschine war auch bereits das neuste Software Update installiert. Ist es denn noch immer ein Problem auch bei den neueren Modellen und falls ja, Garantie Ansprüche verliert man durch das Update des Steuergerät nicht?
Grüße Marcus
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Zweinullzwei
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Das KFR haben alle Fahrzeuge, es hängt mit der Euronorm 5/5+ zusammen.
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peha
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Wie @Zweinullzwei schreibt, betrifft es offenbar alle Motorräder (aller Marken) ab Euro 5, weil irgendwoher die Abgasreduktion eben kommen muss, und diese "Magerlaufregelungen" dazu beitragen. Allerdings nehmen nicht alle Menschen das als gravierend wahr, manchen fällt es gar nicht auf. Ich würde für mich auch nicht sagen, dass es "schlimm" ist, aber es nervt mich halt ziemlich (es ist schwierig, das Motorrad in niedrigen Drehzahlen ruckelfrei zu fahren, wenn man nicht entsprechend mit der Kupplung arbeitet, und wer will schon mit andauernd teilgezogener Kupplung durch die 30-Zone zuckeln; es ist aber natürlich auch nicht so, dass ich wie beim Rodeo auf dem Bike umherhüpfen würde. Das Stichwort ist wohl "Laufkultur").MrTrocks hat geschrieben: ↑Sonntag 21. September 2025, 14:35 Dieses KFR konnte ich bei meiner Testfahrt mit einem 2025 Modell nur bedingt feststellen. Bei dieser Testmaschine war auch bereits das neuste Software Update installiert. Ist es denn noch immer ein Problem auch bei den neueren Modellen und falls ja, Garantie Ansprüche verliert man durch das Update des Steuergerät nicht?
Ich bin kein Jurist, aber es würde mich eher überraschen, wenn die Garantie bestehen bliebe bei einem solchen Eingriff; andererseits ist die Frage, ob das in einer Werkstatt überhaupt jemand merken würde (man kann dem Steuergerät anscheinend nicht "ansehen" (auslesen), dass etwas geändert wurde, sagt Herbotuning, und Fahrmodi, Firmwareversion etc. bleiben ja erhalten.)
Ich würde sagen, wenn es bei der Probefahrt nicht negativ auffiel, dann fahr doch erst mal in Ruhe eine Weile, wenn du die Maschine dann - hoffentlich bald - in den Händen hast; fest einplanen brauchst du das sicher nicht, es fahren ja sehr viele "original" und sind zufrieden.
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dvmatze
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Erstens unterscheidet man Garantie von Gewährleistung.
Garantie sichert der Hersteller außerhalb einer Gewährleistung nach BGB zu. Für Garantie kann der Hersteller zusätzliche Bedingungen stellen.
Für eine Gewährleistung nach BGB ist der Erfüllungspartner der Händler. Ein Mangel wird gegenüber dem Händler geltend gemacht. Hat der Mangel nichts mit einer Veränderung zu tun - wäre also der Mangel auch ohne Veränderung aufgetreten, so bleibt die Gewährleistung bestehen. Die Gewährleistung gilt für 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Anspruch kein Mangel ist, um ihn abzuwenden. Danach dreht sich die Beweislage hin um, dass der Kunde den Nachweis des Mangels erbringen muss.
Bei der Garantie kann der Hersteller die Regeln „frei“ bestimmen, wie und ob die Garantie in Leistung eintritt.
Man verliert also nicht pauschal die Gewährleistung (umgangssprachlich fälschlicher Weise als Garantie bezeichnet), sondern man verliert nur den Anspruch, wenn der Mangel in einem Zusammenhang mit Veränderungen steht.
Ja, der Sachverhalt ist komplex und erfordert im Falle eines Falles einen Anwalt und Gutachter.
Garantie sichert der Hersteller außerhalb einer Gewährleistung nach BGB zu. Für Garantie kann der Hersteller zusätzliche Bedingungen stellen.
Für eine Gewährleistung nach BGB ist der Erfüllungspartner der Händler. Ein Mangel wird gegenüber dem Händler geltend gemacht. Hat der Mangel nichts mit einer Veränderung zu tun - wäre also der Mangel auch ohne Veränderung aufgetreten, so bleibt die Gewährleistung bestehen. Die Gewährleistung gilt für 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Anspruch kein Mangel ist, um ihn abzuwenden. Danach dreht sich die Beweislage hin um, dass der Kunde den Nachweis des Mangels erbringen muss.
Bei der Garantie kann der Hersteller die Regeln „frei“ bestimmen, wie und ob die Garantie in Leistung eintritt.
Man verliert also nicht pauschal die Gewährleistung (umgangssprachlich fälschlicher Weise als Garantie bezeichnet), sondern man verliert nur den Anspruch, wenn der Mangel in einem Zusammenhang mit Veränderungen steht.
Ja, der Sachverhalt ist komplex und erfordert im Falle eines Falles einen Anwalt und Gutachter.
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MrTrocks
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Besten Dank für eure Antworten. Ich werde wir vorgeschlagen erstmal ein wenig selbst fahren um zu sehen inwiefern mich das stört und dann ggf. die hier besprochene Maßnahme durchführen lassen.
Grüße und danke nochmals aus Viernheim
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Snoopy
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Sieht dann so aus;dvmatze hat geschrieben: ↑Sonntag 21. September 2025, 14:11 Das habe ich bei Robin mir anschauen dürfen.
Da, wo das Dashcam Modul dran ist, das ist der Deckel worunter das Steuergerät ist. Dieser Deckel und das darunter befestigte wird von 4 Schrauben gehalten. Wenn du die losschraubst, kannst du beides zum Tank vorsichtig heraus schieben. Das Steuergerät hat 2 große Stecker, die man abziehen muss, un das Steuergerät heraus zu holen.
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dvmatze
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Das Metallgestell darüber hat Robin dran gelassen und das Steuergerät dazwischen rausgezogen.
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Vogi
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Die Beweisumkehrlast wurde bereits zum 01.01.2022 auf 12 Monate erweitert. 6 Monate ist schon lange veraltert.dvmatze hat geschrieben: ↑Sonntag 21. September 2025, 15:37 Erstens unterscheidet man Garantie von Gewährleistung.
Garantie sichert der Hersteller außerhalb einer Gewährleistung nach BGB zu. Für Garantie kann der Hersteller zusätzliche Bedingungen stellen.
Für eine Gewährleistung nach BGB ist der Erfüllungspartner der Händler. Ein Mangel wird gegenüber dem Händler geltend gemacht. Hat der Mangel nichts mit einer Veränderung zu tun - wäre also der Mangel auch ohne Veränderung aufgetreten, so bleibt die Gewährleistung bestehen. Die Gewährleistung gilt für 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Anspruch kein Mangel ist, um ihn abzuwenden. Danach dreht sich die Beweislage hin um, dass der Kunde den Nachweis des Mangels erbringen muss.
Bei der Garantie kann der Hersteller die Regeln „frei“ bestimmen, wie und ob die Garantie in Leistung eintritt.
Man verliert also nicht pauschal die Gewährleistung (umgangssprachlich fälschlicher Weise als Garantie bezeichnet), sondern man verliert nur den Anspruch, wenn der Mangel in einem Zusammenhang mit Veränderungen steht.
Ja, der Sachverhalt ist komplex und erfordert im Falle eines Falles einen Anwalt und Gutachter.
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DocAlzheimer
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung
Nabend,
wir brauchen uns hier nicht über Garantie und Gewährleistung zu unterhalten, denn wer eine nicht amtlich zugelassene Veränderung am Fahrzeug vornimmt verliert seine Garantie und Gewährleistung gegenüber dem Hersteller.
Jeder der glaubt er ist im Recht kann es ja mal ausprobieren aber der Kostenaufwand ist ein Vielfaches des Neuwertes des Motorrades. Ich habe 48 Jahre in der KFZ-Branche gearbeitet und kenne mittlerweile viele Fallstricke.
Als Halter hat man nicht das Recht in die ECU einzugreifen auch wenn das Moped noch so schlecht läuft. Nur ein Beispiel, ein deutscher Fahrzeughersteller hat während der Garantie/Gewährleistungszeit einen Anspruch abgelehnt weil die Zündkerzen nicht mit dem
vorgeschriebenen Drehmoment angezogen waren. Vor Gericht hat der hersteller Recht bekommen. Das Drehmoment hatte nichts mit dem Motorschaden zu tun.
So, jetzt wieder zum Thema Konstantfahrruckeln. Ich würde gerne auch das KFR nach der 1. Inspektion beseitigen lassen. Mir schwebt da eine selektive Zylinderabstimmung auf dem Prüfstand vor sowie eine Leistungsanpassung wie bei der BMW 900 Serie.
Ich wohne allerdings im Baskenland in Spanien und kenne hier keine passende Motorradwerkstatt die das bewerkstelligen könnte. Bei meiner Ducati Monster 1100 EVO hat das Wunder bewirkt in Verbindung mit einem Sprint Luftfilter, Iridium IR Zündkerzen und einem 2 Zähne
größeren Ritzel. Man kann die Koffer richtig zum Laufen bringen, aber es ist illegal und man verliert die Garantie/Gewährleistung. Wer genug Finanzen zur Verfügung hat kann bei entsprechenden finanziellen Aufwand die Gewährleistung behalten. Dann ist aber eine Ducati V2S 2025
die bessere Lösung.
wir brauchen uns hier nicht über Garantie und Gewährleistung zu unterhalten, denn wer eine nicht amtlich zugelassene Veränderung am Fahrzeug vornimmt verliert seine Garantie und Gewährleistung gegenüber dem Hersteller.
Jeder der glaubt er ist im Recht kann es ja mal ausprobieren aber der Kostenaufwand ist ein Vielfaches des Neuwertes des Motorrades. Ich habe 48 Jahre in der KFZ-Branche gearbeitet und kenne mittlerweile viele Fallstricke.
Als Halter hat man nicht das Recht in die ECU einzugreifen auch wenn das Moped noch so schlecht läuft. Nur ein Beispiel, ein deutscher Fahrzeughersteller hat während der Garantie/Gewährleistungszeit einen Anspruch abgelehnt weil die Zündkerzen nicht mit dem
vorgeschriebenen Drehmoment angezogen waren. Vor Gericht hat der hersteller Recht bekommen. Das Drehmoment hatte nichts mit dem Motorschaden zu tun.
So, jetzt wieder zum Thema Konstantfahrruckeln. Ich würde gerne auch das KFR nach der 1. Inspektion beseitigen lassen. Mir schwebt da eine selektive Zylinderabstimmung auf dem Prüfstand vor sowie eine Leistungsanpassung wie bei der BMW 900 Serie.
Ich wohne allerdings im Baskenland in Spanien und kenne hier keine passende Motorradwerkstatt die das bewerkstelligen könnte. Bei meiner Ducati Monster 1100 EVO hat das Wunder bewirkt in Verbindung mit einem Sprint Luftfilter, Iridium IR Zündkerzen und einem 2 Zähne
größeren Ritzel. Man kann die Koffer richtig zum Laufen bringen, aber es ist illegal und man verliert die Garantie/Gewährleistung. Wer genug Finanzen zur Verfügung hat kann bei entsprechenden finanziellen Aufwand die Gewährleistung behalten. Dann ist aber eine Ducati V2S 2025
die bessere Lösung.