Neufahrzeug !?! 2021 und Schrott...
Verfasst: Dienstag 22. August 2023, 19:50
Moin, vorhin meine 500 DS abgeholt, ist ein Neufahrzeug....
1. nach 2 Minuten Fahrt, Lüfter dreht permanent, temp bei 75 Grad.
2 . Beim beschleunigen über 5.000 Motorlampe blinkt
3. 80-120 km/h wobei eigentlich immer,.... extreme vibation linker Spiegel das man nix sieht....hände kribbeln nach 15 min Autobahn.....
4. 30 km gefahren Zuhause angekommen, überall Kühlwasser, Wasserpumpe undicht.
Hab schon keine Lust mehr. 5100 bezahlt. Wie sind eure Erfahrungen mit Kauf-Rücktritt, kann der Händler was abziehen bei so einer anzahl von Mängel? Ich will sie einfach nicht mehr.
Dazu kommt noch das im Brief Genehmigung zur Herstellung des Fahrzeuges 2020 ist, und Stempel mit Unterschrift des Briefes 04/21
Das heißt es handelt sich in dem Sinne nicht mehr um ein Neufahrzeug. Der BGH sagt ganz klar, zwischen Herstellung und Verkauf darf nicht mehr als 12 Monate sein sonst ist es kein Neufahrzeug mehr.
Das heißt also, ich habe eine 2 1/2 Jahre alte Maschine gekauft, zwar mit 1km auf dem Tacho aber 2 1/2 Jahren Standzeit ? Öl alt, Batterie alt, Hydraulik alt.....
Kaufvertrag habe ich auch nicht bekomme nur eine Rechnung.
Was sagt ihr dazu ? War ein Yamaha Händler....ich kläre das morgen, bin irgendwie stinkig. Hat wohl Standschäden die gute....
Habe 3x gesagt möchte den Kaufvertrag bitte..nix bekommen. Habe nur irgendwas unterschrieben bei der Anzahlung...
Gruss
Marcus
1. nach 2 Minuten Fahrt, Lüfter dreht permanent, temp bei 75 Grad.
2 . Beim beschleunigen über 5.000 Motorlampe blinkt
3. 80-120 km/h wobei eigentlich immer,.... extreme vibation linker Spiegel das man nix sieht....hände kribbeln nach 15 min Autobahn.....
4. 30 km gefahren Zuhause angekommen, überall Kühlwasser, Wasserpumpe undicht.
Hab schon keine Lust mehr. 5100 bezahlt. Wie sind eure Erfahrungen mit Kauf-Rücktritt, kann der Händler was abziehen bei so einer anzahl von Mängel? Ich will sie einfach nicht mehr.
Dazu kommt noch das im Brief Genehmigung zur Herstellung des Fahrzeuges 2020 ist, und Stempel mit Unterschrift des Briefes 04/21
Das heißt es handelt sich in dem Sinne nicht mehr um ein Neufahrzeug. Der BGH sagt ganz klar, zwischen Herstellung und Verkauf darf nicht mehr als 12 Monate sein sonst ist es kein Neufahrzeug mehr.
Das heißt also, ich habe eine 2 1/2 Jahre alte Maschine gekauft, zwar mit 1km auf dem Tacho aber 2 1/2 Jahren Standzeit ? Öl alt, Batterie alt, Hydraulik alt.....
Kaufvertrag habe ich auch nicht bekomme nur eine Rechnung.
Was sagt ihr dazu ? War ein Yamaha Händler....ich kläre das morgen, bin irgendwie stinkig. Hat wohl Standschäden die gute....
Habe 3x gesagt möchte den Kaufvertrag bitte..nix bekommen. Habe nur irgendwas unterschrieben bei der Anzahlung...
Gruss
Marcus