Konstantfahrruckeln + Lösung

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Snoopy
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung

Beitrag von Snoopy » Samstag 18. April 2026, 23:07

dvmatze hat geschrieben: Samstag 18. April 2026, 22:59 Ich hatte ein KFR mit einer 2025er Modell, bevor ich es zu Robin gebracht habe, der mein Steuergerät umprogrammiert hat.

Das mit dem „…
OK..
... dürftest jetzt aber nicht mehr im öffentlichen Strassenverkehr unterwegs sein. Richtig ????

Garantie weg . . .
Versicherung weg . . .

- oder sehe das falsch ?

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dvmatze
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung

Beitrag von dvmatze » Samstag 18. April 2026, 23:32

Das siehst du falsch!

Kausalzusammenhänge beschreiben eine direkte Verbindung zwischen Ursache und Wirkung.

Fahre ich mit meinem Motorrad mit umprogrammierten Steuergerät für KFR und vorgegebener Geschwindigkeit auf einer Vorfahrtsstraße und werde abgeräumt, dann wird mein Schaden von der gegnerischen Versicherung beglichen, selbst wenn man die KFR Settings erkennen würde, weil die KFR Programmierung keinen Einfluß auf das Unfallgeschehen hätte.

Auch mit der Gewährleistung verhält sich das genauso: Have ich eine gebrochene Bremsscheibe an meinem Motorrad mit KFR Programmierung, bekomme ich den Mangel an der Bremse behoben.

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Iceman
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Re: Konstantfahrruckeln + Lösung

Beitrag von Iceman » Sonntag 19. April 2026, 01:40

dvmatze hat geschrieben: Samstag 18. April 2026, 22:59 Ich hatte ein KFR mit einer 2025er Modell, bevor ich es zu Robin gebracht habe, der mein Steuergerät umprogrammiert hat. Seit dem habe ich kein Konstantfahrruckeln mehr.

Das mit dem „… Es erlischt per sofort jeglicher Anspruch auf Garantie…“ und „…Sollte es zu einem Unfall kommen, auch nicht selsverschuldet, werden alle Ansprüche auf Versicherungs-Leisungen nichtig…“ ist totaler Quatsch. Es gibt immerhin den sog. Kausalzusammenhang. Besteht zum Unfall oder einem Schaden kein Kausalzusammenhang, dann erlischt weder die Gewährleistung, noch erlischen alle Versicherungsleistungen.

@Snoopy Ich denke, du solltest deine extremen Aussagen ein wenig runterschrauben.
Meines Wissens nach, hat Snoopy doch recht. Nehmen wir das Thema kleineres/größeres Ritzel. Wenn im Falle eines Unfalls (Schuldig oder unverschuldigt) nachgewiesen wird, dass diese Modifikation durchgeführt würde, kann die Versicherung jegliche Ansprüche ablehnen, da z.B. das Einbauen eines anderen Ritzels neben der Laufleistung u.a. auch die Lautstärke beeinflusst. Und da diese so nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, erlischt automatisch die Erlaubnis. Klinkt blöd, ist aber laut Rechtsweg leider so.

Aber, es muss im Falle des Falles ja erst einmal nachgewiesen werden. Ob sich jemand dann die Mühe macht, genau so etwas zu kontrollieren/nachzuprüfen ist eine andere Sache. Aber es könnte halt passieren. Gerade Versicherungen sind bei Schadensanforderungen sehr, sehr penibel. Gerade bei der Versicherung des Gegners, also Schuldners. Habe ich leider selbst schon erlebt.