OK..
... dürftest jetzt aber nicht mehr im öffentlichen Strassenverkehr unterwegs sein. Richtig ????
Garantie weg . . .
Versicherung weg . . .
- oder sehe das falsch ?
OK..
Meines Wissens nach, hat Snoopy doch recht. Nehmen wir das Thema kleineres/größeres Ritzel. Wenn im Falle eines Unfalls (Schuldig oder unverschuldigt) nachgewiesen wird, dass diese Modifikation durchgeführt würde, kann die Versicherung jegliche Ansprüche ablehnen, da z.B. das Einbauen eines anderen Ritzels neben der Laufleistung u.a. auch die Lautstärke beeinflusst. Und da diese so nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, erlischt automatisch die Erlaubnis. Klinkt blöd, ist aber laut Rechtsweg leider so.dvmatze hat geschrieben: ↑Samstag 18. April 2026, 22:59 Ich hatte ein KFR mit einer 2025er Modell, bevor ich es zu Robin gebracht habe, der mein Steuergerät umprogrammiert hat. Seit dem habe ich kein Konstantfahrruckeln mehr.
Das mit dem „… Es erlischt per sofort jeglicher Anspruch auf Garantie…“ und „…Sollte es zu einem Unfall kommen, auch nicht selsverschuldet, werden alle Ansprüche auf Versicherungs-Leisungen nichtig…“ ist totaler Quatsch. Es gibt immerhin den sog. Kausalzusammenhang. Besteht zum Unfall oder einem Schaden kein Kausalzusammenhang, dann erlischt weder die Gewährleistung, noch erlischen alle Versicherungsleistungen.
@Snoopy Ich denke, du solltest deine extremen Aussagen ein wenig runterschrauben.